I Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung
1. Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, Die Trike-Piraten – Trikeverleih Thüringen, Inhaber: Holger Scholz & Ronny Jähnichen, Strößwitz 13, 07806 Neustadt a.d. Orla (im nachfolgendem „Vermieter“), und unseren Kunden (im nachfolgendem „Mieter“).
Alle Leistungen in der Vermietung werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB erbracht.
Entgegenstehende AGB des Mieters finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Mit Annahme des Angebots erkennt der Mieter diese Bedingungen an.
2. Reservierung, Buchung, Rücktritt
Nach der Anfrage und Terminvereinbarung wird das Trike reserviert. Verbindlich gebucht ist das Mietfahrzeug, sobald die Anzahlung in Höhe des halben Mietpreises eingeht. Mit Eingang der Zahlung werden unsere Mietbedingungen anerkannt.
Das Fahrzeug ist spätestens 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden.
Sollte ein Trike – infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe – durch den Vermieter zum vereinbarten Vertragsbeginn nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter hieraus gegenüber dem Vermieter keinerlei Rechte, insbesondere keinen Ersatz für entgangenen Urlaub oder sonstige Schäden geltend machen.
Bei Stornierung wird die Anzahlung wie folgt einbehalten:
Bei Rücktritt 30 – 15 Tage vor dem ersten Miettag – 50 % des Mietpreises.
Bei Rücktritt 14 – 8 Tage vor dem ersten Miettag – 60 % des Mietpreises.
Bei Rücktritt weniger als 8 Tage vor dem ersten Miettag – 80 % des Mietpreises.
Wird das Trike zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung und der volle Mietpreis ist fällig.
3. Mietpreis, Kaution und Zahlungspflicht, Zahlungsweise
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.
Der Mietpreis ist bei Übergabe des Trikes fällig und ist in bar zu zahlen.
Für eine verbindliche Buchung ist eine Anzahlung von 50% des Mietpreises fällig. Diese kann in bar oder per Überweisung gezahlt werden.
Bei der Fahrzeugübergabe muss eine Kaution von EUR 400,- in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird im Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird die Kaution zurückerstattet sofern der erste Augenschein eine Unversehrtheit des Fahrzeugs zeigt. Beim anschließendem Fahrzeug- Check können allerdings Nachforderungen entstehen, falls Mängel oder Beschädigungen festgestellt werden.
Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird für jede angefangene halbe Stunde, die über die im Mietvertrag vereinbarte Zeit hinausgeht, EUR 10,- bis max. zur Höhe vom Tagesmietpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (z.B. entfallene Mieteinnahmen) behält sich der Vermieter vor.
Alle Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Trike wird vollgetankt übergeben und ebenso zurückgenommen. Es darf nur der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Alle Schäden, welche aus den Tanken falschen Kraftstoffes entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters.
Gutscheine, die vom Vermieter ausgestellt wurden, gelten als Zahlungsmittel.
Gutscheine, die beim Vermieter gekauft wurden, sind grundsätzlich zwei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig. Dies gilt nicht für Gutscheine, die ein Kunde im Rahmen einer Werbeaktion kostenlos bekommen hat. Solche Gutscheine können eine kürzere Gültigkeit aufweisen.
Ausgestellte Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht teilweise. Allerdings ist es möglich, dass eine andere als die bestimmte Person einen Gutschein einlöst.
4. Führungsberechtigte, Fahrzeugübernahme und Fahrzeugrückgabe
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers beträgt 25 Jahre. Der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer muss im Besitz des Führerscheins der Klasse B (alt Kl. 3) oder Klasse A sein und über eine mindestens eine 2-jährige Fahrpraxis verfügen.
Berechtigt das Trike zu fahren sind nur die Personen, die im Mietvertrag aufgeführt und vom Vermieter eingewiesen sind. Der Mieter darf anderen Personen, als den im Vertrag vereinbarten, das Fahrzeug nicht überlassen. Eine im Vertrag abgeschlossene Haftungsbegrenzung tritt im Falle, dass nichtberechtigte Personen das Trike steuern, außer Kraft. Der Hauptmieter haftet in diesem Fall persönlich.
Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen eingewiesenen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen des Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers.
Die Abholung und Rückgabe des Trikes erfolgt zu der in der Terminvereinbarung oder den im Mietvertrag angegebenen Zeiten bzw. nach Rücksprache mit dem Vermieter.
Dem Mieter wird das Fahrzeug in einem verkehrssicheren, technisch einwandfreien und unbeschädigten und sauberen Zustand übergeben. Durch die Unterzeichnung erkennt der Mieter den Vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Der Übergabezustand wird im Mietvertrag dokumentiert.
Das Fahrzeug wird vorgeführt und der Mieter/Fahrer in die Bedienung des Trikes eingewiesen. Es erfolgt eine Probefahrt.
Der Fahrer muss in der Lage sein, das Trike sicher zu führen. Fahrer, die das Trike nicht sicher führen können oder die bei Übergabe des Trikes nicht als fahrtüchtig erscheinen (Drogen, Alter, Erkrankung,…) werden abgelehnt. Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich beim Einweiser (Vermieter). Sollte der Einweiser bei der Probefahrt feststellen, dass eine Gefahr für Leib und Leben des Mieters/Fahrers, eine Gefahr für größere Schäden am Fahrzeug oder eine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr besteht, kann der Einweiser die Übernahme des Fahrzeuges durch den Mieter verweigern. In diesem Falle kann der Mieter den Vermieter nicht zu Schadensersatzansprüchen heranziehen.
Das Fahrzeug wird dem Mieter nur zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen.
Es besteht Helmpflicht für Fahrer und Sozius.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Nutzungszeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Verzögert sich die Abholung oder Rückgabe um mehr als eine 1/2 Stunde, so ist der Vermieter davon telefonisch in Kenntnis zu setzen.
Sollte das Fahrzeug nach der Fahrt stark verschmutzt sein, so berechnen wir einen Betrag von 30,00 € als Reinigungspauschale. Sollte bei Abgabe das Fahrzeug nicht vollgetankt sein, so wird vom Vermieter eine Servicegebühr von 30,00 € und die Kosten für Tankfüllung gefordert. Diese Beträge werden vom Vermieter von der Kaution einbehalten.
Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs haftet der Mieter unbeschränkt für nach Ablauf der Mietzeit eintretenden Haftpflicht- und Kaskoschäden.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit findet keine Erstattung des gezahlten Mietpreises statt.
5. Obhutspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pflegeleicht zu behandeln und um seine Erhaltung besorgt zu sein. Dazu gehört auch die ständige Überwachung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Der Mieter hat alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere darauf zu achten, dass immer genügend Öl im Motor ist (nur Markenöle nachfüllen), dass die Reifen den vorgeschriebenen Luftdruck haben, dass die Reifen durch zu scharfes Bremsen und anfahren an die Bordsteinkante nicht beschädigt werden.
Das Trike ist so abzustellen, dass kein Schaden entstehen kann.
Bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke sind alle Maßnahmen zur Sicherung und Bewachung des Fahrzeuges zu treffen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, gleich welcher Art, die durch eine auf der Fahrt vorkommende Betriebsunfähigkeit des Fahrzeugs entstehen können.
6. Zulässige Nutzung und Nutzungsbeschränkung
Das Fahrzeug muss nach den Bedingungen der Straßenverkehrsordnung und in verkehrsüblicher Weise genutzt werden.
Die Mitnahme von Personen und Gepäck ist auf eigene Gefahr des Mieters möglich. Bei Beförderung von Gepäck sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die vom Fahrzeughersteller zulässigen Belastungen einzuhalten.
Vollgasfahrten und übermäßige Belastungen sind zu vermeiden.
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
• zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
• zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrsbeförderung
• zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
• zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
• zur Weitervermietung und Verleihung
• zu Fahrten bei vorherigem Alkohol oder Drogenkonsums
• zu Fahrten ins Ausland.
Bei der Mitnahme von Kindern empfiehlt der Vermieter ein Mindestalter von 12 Jahren. Die Mitnahme von Kindern, die jünger als 12 Jahre sind, setzt voraus, dass die Kinder die Fußrasten erreichen und in der Lage sind, während der Fahrt selbständig ruhig sitzen zu bleiben. Die Einschätzung und die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Mieter.
7. Verhalten im Schadensfall, Anzeigepflicht, Verlust der Haftungsbegrenzung
Jede Art Beschädigung des Fahrzeuges, gleich aus welchem Grund, ist sofort dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen.
Sollte die Beschädigung durch einen Unfall entstanden sein, so ist ein Unfallbericht mit Skizze zu erstellen. Er muss alle Einzelheiten enthalten, sowie Name und Anschriften der Beteiligten, der Zeugen, der Polizei, die Kennzeichen der Fahrzeuge und alle anderen Daten und Fakten, welche zur Klärung des Unfalls notwendig sind, aufweisen (Unfallbericht). Irgendwelche Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Unmittelbar nach dem Unfall hat der Mieter/Fahrer sofort die Polizei zu verständigen und darauf zu bestehen, an den Unfallort zu kommen und ein Tatbestandsprotokoll zu erstellen. Dies trifft auch bei einem sogenannten Wildschaden zu.
Wird gegen diese Bedingungen verstoßen, auch bei verspäteter Verständigung, so verliert der Mieter/Fahrer jeglichen Anspruch aus der bei Vertragsabschluss vereinbarten Haftungsbegrenzung. Eine Berufung auf diese entfällt.
Der Mieter verliert sein Recht aus dem Abschluss der Haftungsbegrenzung, wenn einer oder mehrere der folgenden Fakten vorliegen:
• die Polizei nicht unverzüglich nach Schadenseintritt an den Unfallort geholt wurde oder der Unfallschaden der Polizei verspätet gemeldet wurde
• das Fahrzeug einer anderen als im Vertrag genannter Person überlassen wurde bzw. das Trike eine Person fuhr, die nicht an einer Einweisungsfahrt des Vermieters teilgenommen hat
• das Fahrzeug unter Alkohol- / Drogeneinwirkung gefahren wurde
• die Schadensverursachung grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde
• bei Unfallflucht.
Mit dem Verlust der Rechte aus der vereinbarten Haftungsbegrenzung trifft den Mieter die volle, unbegrenzte Schadenshaftung. Der reine Fahrzeugschaden ist dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung zum Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor Schadenseintritt zu ersetzen.
Bei Diebstahl, Verlust oder sonstigen Beschädigungen des Trikes sind unmittelbar alle erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter/Fahrer zu veranlassen. Bei Diebstahl und Verlust hat der Mieter/Fahrer die Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel unverzüglich beim Vermieter abzugeben. Den Mieter/Fahrer trifft auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles die Pflicht, den Vermieter und dessen Versicherer im gebotenen Umfang bei der Aufklärung des Schadenfalles und der Feststellung der Haftungslage zwischen Vermieter und Mieter/Fahrer zu unterstützen und zu diesem Zwecke jede erforderliche Auskunft zu geben.
8. Reparaturen
Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich werden, übernimmt der Vermieter sofern diese nicht durch unsachgemäße Behandlung der Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden.
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EURO 50,- ohne weiteres in Auftrag gegeben werden. Für darüber hinaus gehende Reparaturen ist in jedem Falle die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Geschieht dies nicht, so hat der Vermieter nur die Reparaturkosten zu tragen, die für die betriebssichere Weiterfahrt völlig unerlässlich waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitegehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.
Für Reifen- und Felgenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten.
Die Kosten der Rückführung des Fahrzeuges bei einem technischen Defekt, der durch einen Fehler des Mieters entstanden ist, hat der Mieter zu tragen, ebenso die dadurch entstandenen Kosten für Fahrer und Beifahrer.
Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Reparaturen, die notwendig werden um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, müssen vom Mieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für die Weiterbeförderung des Mieters und der Insassen seines Fahrzeuges.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter bzw. dessen Mitarbeiter haften für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen des für das Trike abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht.
Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich nach den gesetzlichen Regelungen, also auch auf die Schadennebenkosten wie
• Sachverständigenkosten
• Abschleppkosten
• Wertminderung
• Nutzungsausfallkosten
Wird das Fahrzeug durch Brand, Explosion, Entwendung oder Wild beschädigt, beschränkt sich die Haftung des Mieters hin- sichtlich des Fahrzeuges auf den Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung, sofern er die Beschädigung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder gegen die Anzeigepflicht verstoßen hat.
Bei Verletzung von Vertragspflichten haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden; es gilt hierfür keine Haftungsbefreiung. Es sind dies Schäden durch Beschädigung, Verunreinigung oder mutwillige Zerstörung sowie bei Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen bzw. Vorschriften des Fahrzeugherstellers. Dazu zählen auch eigenmächtig vorgenommene Veränderungen am Fahrzeug.
Der Mieter/Fahrer haftet bei grobfahrlässiger Vernachlässigung gegen Diebstahl und unbefugtes Benutzen. Es dürfen die Fahrzeugpapiere oder der Zündschlüssel nicht im bzw. am Fahrzeug belassen werden. Es ist das Lenkerschloss zu benutzen und der Schlüssel abzuziehen. Die Fahrzeugpapiere und der Schlüssel sind sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Die Schadenshaftung kann nicht durch den Abschluss einer Haftungsbegrenzung ausgeschlossen werden. Der Mieter haftet hier für Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstehen und Unfallschäden aller Art, gleich aus welchem Grund.
Der Mieter haftet für Mietausfall, Abschlepp- und Bergungskosten, Rückholkosten bis zur Vermietstation, Gutachterkosten sowie für Wertminderung und Fahrzeugschäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes vor Schadenseintritt. Ist der Schaden beim Fahren unter Alkoholeinfluss oder durch eine andere als im Vertrag genannte Person eingetreten, so ist der Schaden in voller Höhe (Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeuges (Zeitwert)) zu zahlen. Das gilt auch bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Herbeiführung eines Sachschadens. Schäden an Reifen und Felgen gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
Der Mieter haftet im Übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Der Mieter haftet während der Reparatur des Fahrzeuges für den ggf. entstandenen Mietausfall.
Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden die
• bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer, durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.
• bei Verstößen gegen in- oder ausländische Vorschriften haftet der Mieter für alle daraus entstandenen Folgekosten (Beschlagnahmung).
• die nicht von der Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, die er aber zu vertreten hat.
• durch Unfall entstanden, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist.
Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
11. Versicherungsschutz
Das Trike ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert. Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2000,- Euro. Die Selbstbeteiligung trägt im Schadenfall der Mieter.
Die Versicherung ist Bestandteil des Mietpreises.
12. Datenschutz
Der Vermieter ist berechtigt, zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen allgemeine Vertrags-/Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken zu speichern und zu verwerten. Dabei hält sich der Vermieter an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
Bei unrichtig gemachten Angaben bei Anmietung sowie bei Überziehung der Mietzeit um mindestens einen Tag oder bei Einleitung eines gesetzlichen Mahnbescheidverfahrens wegen unterlassener Zahlung aus dem Mietvertrag werden die Daten an Dritte weitergegeben.
Außerdem werden die Daten über den zentralen Warnring an Dritte weitergegeben, wenn
• die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind
• das genutzte Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden der gegebenenfalls verlängerten Nutzzeit zurückgegeben wird.
Foto-, Bild- und Filmmaterial werden vom Vermieter für Eigenwerbung genutzt. Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung widersprechen. Dies geschieht entweder direkt im Mietvertrag oder als schriftlicher Widerspruch gerichtet an den im Mietvertrag genannten Vermieter (dortige Anschrift oder E-Mailadresse)
Das Fahrzeug ist GPS-überwacht. Mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag bei Übergabe des Trikes, willigt der Mieter in die Erhebung, Speicherung und Nutzung der GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben ein.
Der Standort wird ausschließlich und nur vom Vermieter abgerufen:
- im Falle eines Diebstahls
- im Falle eines Grenzübertrittes
- wenn das Fahrzeug beschädigt ist und der Mieter vom Vermieter geortet und abgeholt werden möchte
- wenn der Vermieter die berechtigte Annahme hat, dass der Vermieter seine Obhutspflicht bzw. zulässige Nutzung missachtet.
13. Salvatorische Klausel und Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommende wirksame Vereinbarung zu ersetzen.
Evtl. Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen hat nicht auch die Unwirksamkeit des übrigen Vertrages zur Folge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand der AGB März 2021
Änderungen vorbehalten
II Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenkauf
1. Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen von Artikeln, die auf unserer Homepage beschrieben sind und per E-Mail bei uns bestellt werden.
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Holger Scholz & Ronny Jähnichen
Strößwitz 13
07806 Neustadt a.d. Orla
umsatzsteuerbefreit, da Kleinstunternehmen nach §19 UStG
zustande.
Die Präsentation der Waren auf unserer Homepage stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Bei Eingang einer Bestellung gelten folgende Regelungen:
Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er uns eine Bestellung per E-Mail zukommen lässt. In der E-Mail macht der Verbraucher Angaben über Art und Anzahl der gewünschten Ware und hinterlässt Name und Versandadresse.
Wir bestätigen den Eingang der Bestellung durch eine E-Mail („Auftragsbestätigung“) und senden mit dieser Bestelldaten und unsere AGB zu. Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.
Die AGB können jederzeit auch auf unserer Homepage eingesehen werden.
3. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
Die angegebenen Preise sind inklusive der Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen die Versandkosten.
Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse .
Der Verbraucher verpflichtet sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
4. Lieferung
Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
6. Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Holger Scholz & Ronny Jähnichen
Strößwitz 13
07806 Neustadt a.d. Orla
Tel.: 0173 / 57 66 364
E-Mail: post@die-trike-piraten.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ware sind zu vermeiden. Die Ware sollte nach Möglichkeit in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör an uns zurück gesendet werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr in Ihrem Besitz, sollte eine andere geeigneten Verpackung verwendet werden, um für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen und etwaige Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es per Post an:
Die Trike-Piraten – Trikeverleih Thüringen
Holger Scholz & Ronny Jähnichen
Strößwitz 13
07806 Neustadt a.d. Orla
oder per E-Mail an:
post@die-trike-piraten.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am /erhalten am ……………………………………………………………………………….
Name des Verbrauchers ……………………………………………………………………………….
Anschrift des/der Verbrauchers ……………………………………………………………………………….
…………………………………. ……………………………………………………………………………….
Datum Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
8. Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
9. Salvatorische Klausel und Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommende wirksame Vereinbarung zu ersetzen.
Evtl. Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen hat nicht auch die Unwirksamkeit des übrigen Vertrages zur Folge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand der AGB März 2021
Änderungen vorbehalten
Gratis AGB erstellt von agb.de